Stellungnahme von ZfK-Professorin Sina Fontana zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes
In der 100. Sitzung des Haushaltsausschusses am 10. März 2025 in Berlin wurde mehrheitlich beschlossen, am 13. März 2025 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzwurf durchzuführen. Gegenstand der Grundgesetzänderung ist eine Reform der Schuldenbremse, die unter anderem die Einrichtung eines Sondervermögens für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Im Gesetzgebungsverfahren war die Frage aufgeworfen worden, ob der alte Bundestag nach einer durchgeführten Bundestagswahl noch gesetzgeberisch tätig werden darf. Prof. Dr. Sina Fontana, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Krisenresilienz an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, nahm hierzu wie folgt Stellung:
Die gesamte Stellungnahme, sowie weitere Informationen finden Sie
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